Benutzungsordnung für den ErlebnisPark Hochdorf/Enz

 Stand: 29.08.2023

Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände verboten. Tiere sind auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt.
Verhalte Dich als Gast im ErlebnisPark so, wie man es von einem Gast erwarten kann und spreche all diejenigen an, die dieses Verhalten vermissen lassen.
Die Gäste benutzen die Freizeitanlage einschließlich aller vorhandenen Einrichtungen auf eigene Gefahr.
Die Benutzung ist grundsätzlich für alle privaten Personen kostenlos.
Nachts, spätestens ab 22 Uhr bis 8 Uhr, ist der Aufenthalt auf dem Gelände nicht gestattet. In diesem Zeitraum ist die Anlage videoüberwacht. Verstöße werden zur Anzeige gebracht.
Sollten Schäden an der Anlage erkannt werden, bitte diese an die Mailadresse unten melden.

Reservierungen


Für fast alle Bereiche ist eine Anmeldung über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. möglich. Die Reservierungen sind mindestens 48 Stunden im Voraus durchzuführen. Wer reserviert hat, hat Vorrang. Nach der Reservierung erhält man eine Bestätigungsmail.

Reservierungsmail

Abfall


Jeder muss seinen Müll selbst wegräumen bzw. wieder mitnehmen oder in die vorhandenen Mülleimer legen. Nimmst Du z.B. Verpflegung auf den Spielplatz mit, musst Du die leeren Verpackungen ordnungsgemäß entsorgen.
Die Boulebahn ist kein Sandkasten.

Haftung


Jeder Besucher (bzw. der Aufsichtspflichtige oder Erziehungsberechtigte) haftet für Schäden, die durch sein Verschulden entstehen. Dies gilt insbesondere für die missbräuchliche Benutzung, Beschädigung oder Verunreinigung des ErlebnisPark.
Für höhere Gewalt sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht zu erkennen waren, haftet der ErlebnisPark nicht.
Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der mitgebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Dies gilt im Besonderen für Wertgegenstände wie Geld, Uhren, Handys, Schmuck und dergleichen.
Kinder unter drei Jahren dürfen nur unter Aufsicht ihrer Eltern/Großeltern oder eines Erziehungsberechtigten auf den ErlebnisPark.


Innerhalb des ErlebnisPark ist es insbesondere untersagt:


1. die WC-Anlage, das Gelände, Bänke, Hinweistafeln usw. zu verunreinigen, zu beschädigen, zu entfernen oder sonst zu verändern
2. Sitzgelegenheiten vom Aufstellplatz zu entfernen
3. Feuer anzuzünden sowie Feuerwerkskörper abzubrennen
4. in störender Lautstärke Musik abzuspielen bzw. sonstigen übermäßigen Lärm zu verursachen
5. sich im ErlebnisPark in alkoholisiertem Zustand, unter Drogeneinfluss oder sonstigem Anstoß erregendem Zustand aufzuhalten
6. zu rauchen – auch für Begleitpersonen.
7. Hunde und andere Tiere mitzubringen

Verhalten im Sandbereich (Beachfeld)


Es dürfen keine Lebensmittel oder Getränke in Glasflaschen in den Sandbereich mitgenommen werden. Der Platz dient nur dem ordnungsgemäßen Spielbetrieb.
Wichtig!
Nach dem Spielen ist das Netz zu entspannen und der Sand wieder einzuebnen.

Hausrecht und Platzverbot


Das Hausrecht wird vom Förderverein ErlebnisPark Hochdorf/Enz e.V. ausgeübt. Alle Mitglieder dürfen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung für die Einhaltung dieser Benutzungsordnung sorgen. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
Personen, die der Benutzungsordnung oder den Anordnungen der Mitglieder nicht nachkommen, können sofort per Platzverbot vom Gelände verwiesen werden.

Ohne die Genehmigung durch den Förderverein ErlebnisPark Hochdorf/Enz e.V. darf kein gewerblicher Verkauf von Waren oder Dienstleistungen auf dem gesamten Gelände durchgeführt werden.

Notruf 112